Ein Brief vom Versicherer, in dem die Prämie für die Hausratversicherung ohne erkennbaren Grund steigt, lässt viele Versicherte aufhorchen. Spätestens dann stellt sich die Frage, was ein Versicherungsmakler eigentlich kostet und wer seine Arbeit bezahlt. Die Antwort ist einfacher, als es zunächst klingt: In den allermeisten Fällen zahlst du für die Beratung durch einen Makler nichts zusätzlich, denn seine Vergütung, die Courtage, steckt bereits im Versicherungsbeitrag.
Courtage ist der Fachbegriff für die Provision, die ein Versicherer an den Makler zahlt, wenn über ihn ein Vertrag zustande kommt oder betreut wird. Sie wird nicht separat in Rechnung gestellt, sondern ist Bestandteil der Kalkulation, mit der der Versicherer seinen Beitrag ermittelt. Ob du den Vertrag direkt beim Versicherer, über einen Vertreter oder über einen Makler abschließt, der Beitrag selbst ändert sich dadurch in aller Regel nicht. Der Versicherer behält die Vertriebskosten unabhängig davon ein, wer den Vertrag betreut, und leitet sie bei einer Maklerlösung als Courtage weiter.
Unterschied zwischen Makler und Vertreter
Wichtig für das Verständnis ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter. Ein Vertreter ist an ein oder mehrere bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden und vertritt deren Interessen im Vertrieb. Ein Makler dagegen ist im Auftrag des Kunden tätig und an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, wenn es um die Auswahl der Tarife geht. Beide Berufsgruppen müssen nach der Gewerbeordnung registriert sein; wer wissen möchte, ob eine Person tatsächlich als Makler oder als Vertreter geführt ist, kann das über das öffentlich einsehbare Vermittlerregister nachvollziehen.
Für die Courtage erbringt ein Makler eine Reihe von Leistungen, die über den reinen Vertragsabschluss hinausgehen. Dazu gehört die laufende Betreuung bestehender Verträge, die Prüfung, ob Bedingungen noch zum Bedarf passen, die Begleitung im Schadenfall sowie der Schriftverkehr mit dem Versicherer, den sonst der Kunde selbst führen müsste. Gerade bei mehreren Verträgen, verteilt auf Haftpflicht, Hausrat, Kfz oder Berufsunfähigkeit, macht sich dieser Aufwand bemerkbar, weil jede Änderung, jeder Umzug und jede Beitragsanpassung eigene Schreiben nach sich zieht.
Damit ein Makler diese Aufgaben übernehmen kann, benötigt er eine Vollmacht des Kunden, das sogenannte Maklermandat. Mit dieser Vollmacht darf er beim Versicherer Auskünfte einholen, Dokumente anfordern und im Namen des Kunden kommunizieren. Die Vollmacht ist freiwillig, sie kann jederzeit erteilt und ebenso jederzeit widerrufen werden. Entscheidend ist dabei: Allein durch die Erteilung einer Maklervollmacht wird kein bestehender Vertrag verändert, gekündigt oder neu abgeschlossen. Jede inhaltliche Änderung an einem Vertrag braucht die ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die Vollmacht regelt lediglich, wer mit dem Versicherer sprechen darf.
In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf diesen Artikel zum Thema: Versicherungsordner digitalisieren: So bringst du Ordnung in deine Policen.
Bevor du eine solche Vollmacht unterschreibst, lohnt sich ein kurzer Blick auf einige Punkte:
- Prüfe, ob die Vollmacht zeitlich oder sachlich auf bestimmte Sparten begrenzt ist oder alle deine Verträge umfasst.
- Kläre, ob der Makler dich über jede geplante Änderung informiert, bevor sie wirksam wird.
- Frage nach, wie der Widerruf der Vollmacht praktisch abläuft, falls du den Makler wechseln möchtest.
- Achte darauf, dass bestehende Kündigungsfristen deines Vertrags von der Maklervollmacht unberührt bleiben.
- Informiere dich, ob und wie Schäden über den Makler gemeldet werden können.
Courtage vs. Honorarberatung: Was passt zu dir?
Neben der courtagebasierten Vermittlung gibt es die Honorarberatung als zweiten Weg, Versicherungsberatung zu bezahlen. Hier zahlt der Kunde ein vereinbartes Honorar direkt an den Berater, während die Courtage des Versicherers an den Kunden weitergegeben oder verrechnet wird. Beide Modelle haben unterschiedliche Konsequenzen für den Alltag, die sich in einer Übersicht zusammenfassen lassen.
| Merkmal | Courtage-Modell | Honorarberatung |
|---|---|---|
| Bezahlung der Beratung | Über die im Beitrag enthaltene Provision | Direktes Honorar an den Berater |
| Zusätzliche Kosten für dich | In der Regel keine | Ja, zusätzlich zum Versicherungsbeitrag |
| Verfügbarkeit am Markt | Weit verbreitet, viele Makler und Vertreter | Seltener, meist bei spezialisierten Beratern |
| Bindung an den Vertrag | Vollmacht jederzeit widerrufbar | Honorarvertrag mit eigener Laufzeit |
Welches Modell zu dir passt, hängt vom eigenen Beratungsbedarf ab. Wer vor allem laufende Betreuung, Schadenbegleitung und einen Tarifvergleich über mehrere Versicherer hinweg sucht, findet das courtagebasierte Modell häufig passend, weil keine gesonderte Rechnung anfällt. Wer eine einmalige, sehr detaillierte Einzelfallprüfung wünscht, etwa vor einer größeren finanziellen Entscheidung, zieht mitunter eine Honorarberatung vor.
Warum die Kostenfrage wichtig ist
Ein Grund, warum viele Verbraucher die Frage nach den Kosten eines Maklers überhaupt stellen, liegt im Papierchaos, das mehrere Versicherungsverträge mit sich bringen. Policen, Nachträge und Schadenbescheide verteilen sich über Jahre auf verschiedene Ordner und E-Mail-Postfächer. Wer hier Ordnung schaffen will, kann die kostenlose App simplr nutzen, die als Web-App sowie für iOS und Android zur Verfügung steht. Dort lassen sich Verträge aller Versicherer selbst anlegen und die zugehörigen Dokumente je Vertrag hochladen, unabhängig davon, ob ein Maklermandat besteht oder nicht.
Wer zusätzlich eine Maklervollmacht erteilt, profitiert vom sogenannten Datenservice: Neue Dokumente, die der Versicherer verschickt, landen dann automatisch in der App, ohne dass der Nutzer sie selbst einscannen muss. Dieser Service ist freiwillig, die App bleibt auch ohne Mandat nutzbar, dann allerdings mit eingeschränkten Funktionen. Die Vollmacht lässt sich jederzeit widerrufen, und das Konto in der App kann ebenfalls jederzeit gelöscht werden.
Im Schadenfall zeigt sich häufig am deutlichsten, wofür die Courtage eines Maklers steht. Statt sich selbst durch Schadenformulare und Fristen zu arbeiten, kann der Vorgang über die App gemeldet werden, wobei ein persönlicher Ansprechpartner des Maklers unterstützt. Für Verträge, bei denen ein Tarifwechsel sinnvoll erscheint, lassen sich in der App zudem für viele Sparten Tarife vergleichen und direkt online beantragen, ohne dass dafür ein separates Honorar anfällt.
Versicherungsordner prüfen: Ist ein Makler beteiligt?
Als nächsten Schritt lohnt es sich, die eigenen Versicherungsordner einmal durchzusehen und zu prüfen, bei welchen Verträgen überhaupt ein Makler im Spiel ist. Ein Blick in die Police verrät meist, ob dort ein Maklervermerk oder eine Vermittlernummer steht. Auf dieser Grundlage lässt sich in Ruhe entscheiden, ob eine Maklervollmacht sinnvoll ist, welche Unterlagen noch fehlen und ob sich die digitale Verwaltung der eigenen Verträge in einer App wie simplr lohnt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Courtage eines Versicherungsmaklers?
Die Courtage ist die Provision, die ein Versicherer an den Makler zahlt, wenn er einen Vertrag vermittelt oder betreut. Sie ist im Versicherungsbeitrag enthalten.
Wie funktioniert die Honorarberatung bei Versicherungsmaklern?
Bei der Honorarberatung zahlt der Kunde ein direktes Honorar an den Berater, während die Courtage des Versicherers verrechnet wird. Dies kann je nach Beratungsbedarf sinnvoll sein.
Was sind die Vorteile eines Versicherungsmaklers?
Ein Versicherungsmakler bietet umfassende Betreuung, hilft im Schadenfall und führt den Schriftverkehr mit dem Versicherer. Dies spart Zeit und Aufwand für den Kunden.
Wie kann ich überprüfen, ob mein Makler registriert ist?
Du kannst im öffentlich einsehbaren Vermittlerregister nachsehen, ob dein Makler oder Vertreter korrekt registriert ist.
Was ist ein Maklermandat?
Ein Maklermandat ist eine Vollmacht, die es dem Makler erlaubt, im Namen des Kunden mit dem Versicherer zu kommunizieren und Dokumente anzufordern.
Zu diesem Beitrag: Mit KI-Unterstützung erstellt am 09.10.2026, kann Fehler enthalten.



